Prüfungsamt und Prüfungsausschuss
Sie haben rechtliche oder verwaltungstechnische Fragen? Möglicherweise finden Sie hier schon die Antwort, ansonsten helfen wir Ihnen gerne telefonisch, per E-Mail oder persönlich zu unseren Öffnungszeiten weiter.
Silke Kleuser
2.011
Nußallee 14-16
53115 Bonn
Prof. Dr. Hartmut Schmieden
Raum 0.022
Wegelerstr. 10
53115 Bonn
Prof. Dr. Jochen Dingfelder
Raum 2.025
Nussallee 12
53115 Bonn
Wofür sind wir zuständig?
- Anrechnungsbescheinigungen für nach Bonn wechselnde Studierende stellt nicht das Prüfungsamt, sondern die Fachstudienberater, Herr Prof. Dr. M. Drees (MSc) und
Dr. Eckhard von Toerne (BSc) aus (siehe: Studienberatung).
Für Studierende, die Bonn verlassen, stellt - auf Verlangen der aufnehmenden Hochschule - das Prüfungsamt die Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
- Wir sind erste Anlaufstelle für Ihre Fragen rund um das Thema Prüfungsverfahren.
Zum Beispiel helfen wir bei Problemen mit Prüfungsanmeldung und Prüfungsabmeldung, wir arbeiten dem Prüfungsausschuss zu und sind hier auch Ihr Erstkontakt.
Wenn Sie nicht wissen, an wen Sie sich mit einem Problem/einer Frage wenden sollen, helfen wir Ihnen gerne eine Ansprechperson zu finden.
- Zu Beginn des Studiums geben Sie im Prüfungsamt Ihren Antrag auf
Zulassung zur Bachelor- oder Masterprüfung ab. - Während des Studiums kommen je nach Studienverlauf noch einige Anträge dazu, so z.B.
der Antrag zur Bachelor- oder Masterprüfung
der Antrag auf Verlängerung der Bearbeitungszeit für Bachelor- und Masterarbeit
sowie der Antrag auf Prüfungsnachmeldung sowie der Antrag auf Nachteilsausgleich.
- Prüfungsleistungen werden in der Regel von den Dozierenden selbst in basis eingetragen. Etwaige Nachfragen stellen Sie daher zunächst an Ihren Prüfer oder ihre Prüferin.
Ergebnisse der mündlichen Übersichtsprüfungen und einzelner mündlicher Prüfungen sowie die der Bachelor- und Masterarbeiten werden vom Prüfungsamt in basis eingetragen.
- Sobald Sie alle für Ihr Studium notwendigen Module bestanden haben, stellen wir automatisch Urkunde und Zeugnis aus, eine Beantragung ist nicht notwendig.
Wichtig: wird Ihre letzte Prüfungsleistung nicht vom Prüfungsamt in basis eingetragen, informieren Sie uns bitte nach Eintrag der Leistungspunkte, damit wir Ihre Abschlussdokumente ausstellen können.
~63
Absolventinnen und Absolventen
im Studiengang BSc in Physik pro Jahr
~70
Absolventinnen und Absolventen
im Studiengang MSc in Physik pro Jahr
~ 24
Absolventinnen und Absolventen
im Studiengang MSc in Astrophysik pro Jahr
Öffnungszeiten Prüfungsamt
- Montag - Donnerstag
08.00 - 14.00 Uhr
Freitag
per E-Mail und telefonisch