Terminübersicht

Hier finden Sie alle prüfungsrelevanten Termine. 

Informationen und Regelungen für das Bachelorstudium

Nachfolgend finden Sie Informationen und Regelungen für Erstsemester, für die Prüfungsanmeldung, für die Bachelorarbeit, für bestimmte Module und zum Folgestudium Master.

Informationen und Regelungen für Erstsemester und Neustudierende

Auf Antrag können auch sonstige Kenntnisse und Qualifikationen auf der Grundlage vorgelegter Unterlagen auf diesen Studiengang angerechnet werden.

Weitere Informationen zur Anerkennung erhalten Sie aus der für Sie geltenden Prüfungsordnung.

Stand Mai 2022

  • Erstsemesterinformation

Unter https://web3.physik.uni-bonn.de/bsc/termine.php finden Sie: die „Terminübersicht in Tabellenform“ (das sind die An- und Abmeldefristen zu den Prüfungen) und unter „Regelungen Bachelorstudium“ finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen sowie die verschiedensten Antragsformulare. Die Prüfungsordnung (PO) und das Modulhandbuch (MHB) einschließlich buntem Modulplan finden Sie auf unserer Homepage in einem gesonderten Ordner „Zu den Regelwerken“.

Wir empfehlen jedem Studierenden, sich direkt zu Beginn des Physik-Studiums sorgfältig über alle Regeln und Regularien zu informieren und unsere Hinweise, insbesondere die Fristen für Prüfungsanmeldung und -abmeldung, auf der Homepage „Prüfungsamt“ sorgfältig zu lesen. Ebenfalls sollten Sie sich vor Studienbeginn mit der für Sie geltenden Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch vertraut machen.


 

  • Zulassung zur Bachelorprüfung

Die Prüfungen im Bachelorstudiengang Physik finden nach der Prüfungsordnung (PO) für den Bachelorstudiengang Physik vom 17.07.2014 studienbegleitend statt, deshalb müssen Sie bereits im ersten Fachsemester den Antrag auf Zulassung zur Bachelorprüfung stellen. Hierfür benutzen Sie bitte das entsprechende Formular, das Sie ausgefüllt zusammen mit den erforderlichen Anlagen per Post dem Prüfungsamt zukommen lassen oder persönlich abgeben. Eine elektronische Zusendung ist nicht möglich, da Ihre Original-Unterschrift im Prüfungsamt hinterlegt sein muss.

Der Antrag muss nur einmal gestellt werden und bildet die Rechtsgrundlage für alle Ihre Prüfungen vom Beginn bis zum Ende Ihres Studiums. Stellen Sie den Antrag im Zeitraum Oktober bis Dezember für das Wintersemester und April bis Juni für das Sommersemester, damit Sie rechtzeitig zur Bachelorprüfung zugelassen werden und sich dann innerhalb der Anmeldefrist für Modulprüfungen anmelden können (und müssen).

Die Zulassung erfolgt indem Sie vom Prüfungsamt in „basis“ registriert bzw. frei geschaltet werden. Anschließend melden Sie sich selber für jede einzelne Prüfung in basis an. Hierfür haben Sie bei der Einschreibung vom Studentensekretariat Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort bekommen. Den Zugang zur Prüfungsverwaltungssoftware finden Sie unter https://basis.uni-bonn.de.

Mit dem Antrag unterschreiben Sie, dass Sie die Prüfungsordnung (PO) für den Bachelorstudiengang Physik zur Kenntnis genommen haben. Bitte lesen Sie diese gründlich durch, Fragen hierzu beantworten wir Ihnen gerne.

Stand November 2022

Informationen und Regelungen zum Thema Prüfungen

PO 2014

  • Nachdem Sie den Prüfungstermin persönlich mit dem Prüfer, der Prüferin vereinbart haben, müssen Sie die jeweilige mündliche Übersichtsprüfung (physik470, -670 oder -680) in basis anmelden. Das funktioniert erst, wenn der Prüfungszeitraum dafür in basis freigegeben ist: SS = 1. April - 30. September und WS = 1. Oktober - 31. März.

Sie können weder den/die Prüfer*in noch das Prüfungsdatum selber in basis eintragen. Nachdem der/die Prüfer*in dem Prüfungsamt das Ergebnis mitgeteilt hat, tragen wir die kompletten Daten in basis ein.

Die Anmeldung gelingt natürlich nur dann, wenn die Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist:

physik470 = bestandene Module physik110, -210 und -310
physik670 = bestandene Module physik410 und physik510
physik680 = bestandene Module physik220, -320, -420 und -520.

  • Bitte bringen Sie zu Ihrer mündlichen Übersichtsprüfung einen Ausdruck der basis-Seite "Prüfungsan- und abmeldung" mit, auf der die vorgenomme Prüfungsanmeldung ersichtlich ist. Alternativ können Sie die Ihrem Prüfer/Ihrer Prüferin auf dem Handy zeigen. 
  • Jede erfolglose Übersichtsprüfung wird als ein Fehlversuch gewertet (PO § 11 Abs. 6). Das heißt, diese Prüfungen dürfen zwei Mal wiederholt werden; die dritte Prüfung muss bestanden werden. Die Wiederholung soll frühestens vier Wochen nach nicht bestandener Übersichtsprüfung stattfinden.

Zur Wiederholungsprüfung im selben Semester können Sie sich nicht selber in basis anmelden. In dem Fall schicken Sie eine E-Mail ans Prüfungsamt, mit der Bitte um Anmeldung (unter Angabe des neuerlichen Prüfungsdatum).

  • Für die Prüfungen in Experimentalphysik, physik470 und physik670, wählen Sie bitte zwei verschiedene Prüfer, Prüferinnen.

PO 2006

  • Nachdem Sie den Prüfungstermin persönlich mit dem Prüfer, der Prüferin vereinbart haben, müssen Sie die jeweilige mündliche Übersichtsprüfung (physik531 oder -532) in basis anmelden. Das funktioniert erst, wenn der Prüfungszeitraum dafür in basis freigegeben ist: SS = 1. April - 30. September und WS = 1. Oktober - 31. März.

Sie können weder den/die Prüfer*in noch das Prüfungsdatum selber in basis eintragen. Nachdem der/die Prüfer*in dem Prüfungsamt das Ergebnis mitgeteilt hat, tragen wir die kompletten Daten in basis ein.

  • Derselbe Anmeldevorgang gilt für die Wiederholung. Der zweite Termin soll frühestens vier Wochen nach nicht bestandener mündlicher Prüfung aber vor Ablauf von drei Monaten stattfinden. Die erfolglose Teilnahme an diesen beiden Prüfungsterminen zählt für Wiederholungen nach § 12 BPO als ein Fehlversuch.

Für die Wiederholungsprüfung muss Sie das Prüfungsamt in basis anmelden, wenn diese im selben Semester stattfindet, wie die vorausgegangene nicht bestandene Prüfung. Eine E-Mail an das Prüfungsamt mit dem neuerlichen Prüfungsdatum ist ausreichend

Die Anmeldung gelingt natürlich nur dann, wenn die Zulassungsvoraussetzung erfüllt ist:
Experimentalphysik = 3 bestandene Module aus physik110, -210, -310 und -410
Theoretische Physik = 3 bestandene Module aus physik220, -320, -420 und -520

 Stand Mai 2022

  • Gemäß § 25 BPO können „die Studierenden, solange noch nicht alle Prüfungsleistungen erbracht sind, Prüfungsleistungen in Modulen erbringen, die nicht zum Lehrangebot des Studienganges gehören, aber an einer Fakultät als Prüfungsfach anerkannt sind (Zusatzfächer oder –module). Das Ergebnis der Prüfungsleistungen in diesen Zusatzfächern oder –modulen wird auf Antrag des Studierenden in das Zeugnis aufgenommen, jedoch bei der Festsetzung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.“ Hintergrund dieses Paragraphen, der in jeder Prüfungsordnung steht, ist, dass das zusätzliche freiwillige Engagement über den „eigenen Tellerrand“ hinaus dokumentiert und damit gewürdigt wird.

Physikstudierende bringen hier meist Module aus dem B. Sc. Mathematik ein, aber auch das Mitmachen in der Physik-Show wird hier aufgenommen, Leistungen aus der Biologie, der Chemie, den Wirtschaftswissenschaften, etc.

  • Als Export-Modul für Studierende aller Fachrichtungen bietet die Philosophische Fakultät ab dem Sommersemester 2021 das Modul „MitSprache: Integration durch Sprachbegleitung für Neuzugewanderte“ an, das ebenfalls gem. § 25 BPO ins Bachelorzeugnis Physik eingebracht werden kann.

Das Modul „MitSprache“ wird von der Abteilung für Interkulturelle Kommunikation und Mehrsprachigkeitsforschung in Kooperation mit dem Caritasverband Bonn durchgeführt. Ziel des Moduls ist es, Studierende als ehrenamtliche Sprachbegleiter*innen zu qualifizieren, die Neuzugewanderte auf ihrem Weg in Studium oder Ausbildung unterstützen und begleiten.

Das Modul setzt sich aus einer Seminar- und einer Praxiseinheit zusammen. In der Seminareinheit erwerben Studierende sprachdidaktische Basiskenntnisse im Bereich "Deutsch als Zweitsprache" und soziokulturelles Hintergrundwissen zu den Themen Flucht und Migration. Darüber hinaus erarbeiten sie in Zusammenarbeit mit Neuzugewanderten gemeinsam die Themen Studium, Ausbildung, Beruf und werden für den Umgang mit Stereotypen und Vorurteilen sowie interkultureller Lernerfahrung sensibilisiert. In der anschließenden Praxiseinheit setzen Studierende die im Seminar erworbenen Kompetenzen in Form von ehrenamtlichem Engagement um.

Bei Fragen zu Inhalten und Ablauf stehen Ihnen Frau Baagil (mitsprache@uni-bonn.de) und Herr Dr. Meyermann (p.meyermann@uni-bonn.de) gerne zur Verfügung.

Das Modul kann im Studiengang Physik (B.Sc) auf basis unter dem Konto 3000 „freie Zusatzleistungen“ angemeldet werden.

 Stand Mai 2022

PO 2014

  • Wer beim ersten Termin die Prüfung bestanden hat, kann zum Zwecke der Notenverbesserung am zweiten Prüfungstermin desselben Semesters teilnehmen; es gilt dann die bessere der beiden Noten. Das gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen der Physik, die aus „Vorlesung mit Übungen“ bestehen einschließlich der Mathematik für Physiker/innen (physik320, physik420, math240, math340). Wer die Chance zur Notenverbesserung wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden. Die Anmeldefrist endet in diesem Fall 7 Tage vor dem 2. Termin.
  •  Wer statt Mathematik für Physiker/innen die Module Lineare Algebra und Analysis absolviert, unterliegt den Bestimmungen der Prüfungsordnung Bachelor of Science Mathematik. Das bedeutet: ausschließlich für Lineare Algebra I und Analysis I ist Notenverbesserung vorgesehen. Näheres siehe „Wahl der Mathematikvorlesungen“.
  • Die Möglichkeit zur Notenverbesserung im Nebenfach (physik120) hängt von der Prüfungsordnung des anbietenden Faches ab. Zurzeit ist Notenverbesserung in Astronomie, Chemie, Informatik und Meteorologie möglich. Die näheren Regelungen erfragen Sie bitte im Prüfungsamt des jeweiligen Faches. In jedem Fall gilt: Wer diese Chance wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden.
  •  Im Wahlpflichtmodul physik450 ist Notenverbesserung zum 2. Termin desselben Semesters ebenfalls möglich – ausgenommen Betriebs- und Projektpraktikum.

PO 2006

  • Wer beim ersten Termin die Prüfung bestanden hat, kann zum Zwecke der Notenverbesserung auch am zweiten Prüfungstermin desselben Semesters teilnehmen; es gilt dann die bessere der beiden Noten. Das gilt ausschließlich für Lehrveranstaltungen der Physik, die aus „Vorlesung mit Übungen“ bestehen einschließlich der Mathematik für Physiker und Physikerinnen (math141, math241, math341).
  • Bei den übrigen Nebenfächern aus physik120 gelten jeweils die prüfungsrechtlichen Regelungen des entsprechenden Faches. In folgenden Fächern ist Notenverbesserung möglich: Astronomie, Chemie, Informatik und Meteorologie. Die näheren Regelungen erfragen Sie bitte im Prüfungsamt des jeweiligen Faches. In jedem Fall gilt: Wer diese Chance wahrnehmen will, muss sich für den 2. Termin wieder selbst über basis anmelden.
  •  Im Wahlpflichtmodul physik450 ist Notenverbesserung zum 2. Termin desselben Semesters ebenfalls möglich – ausgenommen Betriebspraktikum und Projektpraktikum.
  •  Frist zur Anmeldung zwecks Notenverbesserung: bis 7 Tage (= 1 Woche) vor dem zweiten Termin! Gelegentlich kann der Anmeldezeitraum recht kurz sein, da wir die Anmeldung zum 2. Termin erst frei schalten können, wenn die Prüfungen des 1. Termins vollständig verbucht sind.

Stand Mai 2022

  • Nach drei Fehlversuchen eines Pflichtmoduls gilt dies als endgültig nicht bestanden. Die Bachelorarbeit gilt bereits nach zwei Fehlversuchen als endgültig nicht bestanden. Endgültiges Nichtbestehen eines Pflichtmoduls hat den Verlust des Prüfungsanspruchs zur Folge und führt nach Bestandskraft der entsprechenden Entscheidung des Prüfungsausschusses zur Exmatrikulation im Studiengang Bachelor Physik durch das Studentensekretariat.

Wenn der letztmögliche Prüfungsversuch ansteht, empfehlen wir Ihnen, rechtzeitig Kontakt mit dem Prüfungsamt (Frau Kleuser), dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses (Prof. Dr. Hartmut Schmieden) oder dem Fachstudienberater (Dr. Eckhard von Törne) aufzunehmen.

Der Prüfungsausschuss kann besondere Unterstützung in der Vorbereitung und Durchführung des letztmöglichen Prüfungsversuchs gewähren.

Stand Mai 2022

  • Nimmt jemand nicht an der Modulabschlussprüfung im zugehörigen Semester teil, obwohl er oder sie die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung in diesem Semester erreicht hat, dann ist die Information „Zulassung erreicht“ nicht in basis gespeichert.

Eine Pflicht zur Wiederholung der Zulassungsvoraussetzungen gibt es nicht. Die einmal erreichte Zulassung bleibt unbegrenzt erhalten.

Der Prüfungsausschuss geht davon aus, dass dennoch die Übungen in einem späteren Semester noch einmal vollständig absolviert werden, um die Zulassung erneut zu erreichen – schließlich ist das für den Lernerfolg eine zusätzliche Chance.

  • Wer sich jedoch entschließt, die Modulprüfung später ablegen zu wollen, ohne noch einmal die Zulassungsvoraussetzungen zu absolvieren, der muss sich – sobald er sich über basis zur Modulprüfung anmeldet – unbedingt ans Prüfungsamt wenden mit der Bitte, die bereits im früheren Semester erreichte Zulassung zu recherchieren.

Weder der aktuelle Dozent, die aktuelle Dozentin, noch das Prüfungsamt wissen, dass die Zulassung in einem früheren Semester erreicht wurde. Es braucht folglich ausreichend Zeit, um dies zu recherchieren und die Information an alle Beteiligten offiziell zu bestätigen.

 Deshalb: Bitte melden Sie sich frühzeitig im Prüfungsamt!

P.S.

  • Umgekehrt gilt dann: Wer sich im zugehörigen Semester der Modulabschlussprüfung unterzogen, diese aber nicht bestanden hat, muss sich weder im Prüfungsamt noch beim Dozenten melden. Die nicht bestandene Prüfung ist in basis dokumentiert und bei der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung wird die Versuchszählung weitergeführt. Anhand der Versuchszählung sieht der neue Dozent, dass Sie die Zulassung bereits in einem früheren Semester erreicht hatten. Bitte hier keine unnötigen Anfragen erzeugen. Danke.

Stand Mai 2022

  • Zu jeder Modulprüfung ist eine gesonderte elektronische Anmeldung in basis notwendig – bitte beachten Sie zwingend die Anmelde- und Abmeldefristen!
  • Für alle Prüfungen, die in Form von Klausuren oder mündlichen Prüfungen stattfinden, werden pro Semester zwei Prüfungstermine angeboten. Die Anmeldung zur Modulprüfung schließt immer den ersten Prüfungstermin als Möglichkeit mit ein und muss daher vor dem ersten Termin erfolgen.

Der erste Prüfungstermin liegt in der Regel am Ende der Vorlesungszeit und der zweite am Ende des Semesters. Wer beim 1. Termin die Teilnahme „versäumt“, „erkrankt mit Attest“ oder die Leistung mit „nicht ausreichend“ bewertet bekommt, wird automatisch zum 2. Prüfungstermin angemeldet und muss sich der Prüfung zum 2. Termin unterziehen. Eine Abmeldung von der „automatischen Anmeldung“ ist nicht möglich.

  • Wird an mindestens einem der beiden Prüfungstermine eine mindestens ausreichende Leistung erbracht, gilt die Prüfung als bestanden. Andernfalls zählen diese beiden Prüfungen für Wiederholungen nach § 12 als ein Fehlversuch (§ 11 Abs. 5 PO).
  • Fehlversuche in einem Pflichtmodul müssen wiederholt werden. Zur Wiederholung desselben Moduls in einem der nächstmöglichen Semester melden Sie sich selbst wieder elektronisch an.
  • In den Wahlpflichtmodulen physik120 und physik450 kann, muss aber nicht, dasselbe Fach (physik120), dieselbe Lehrveranstaltung (physik450) wiederholt werden. Wird nicht dasselbe Fach, nicht dieselbe Lehrveranstaltung wiederholt, kann die Anmeldung nur über das Prüfungsamt erfolgen (per E-Mail innerhalb der Anmeldefrist).
  • Jede Prüfungsleistung, mit Ausnahme der Bachelorarbeit, die nicht bestanden ist oder als nicht bestanden gilt, darf höchstens zweimal wiederholt werden (spätestens die 6. Klausur, die 6. mündliche Prüfung muss bestanden werden).
  • Achtung Besonderheit: In den Modulen physik470, -670 und -680 gilt die erfolglose einmalige Teilnahme an einer Prüfung als ein Fehlversuch (das heißt: der 3. Termin pro Übersichtsprüfung muss bestanden werden, § 11 Abs.6 PO). Nach drei Fehlversuchen eines Pflichtmoduls gilt das Modul als endgültig nicht bestanden.
  •  Die Bachelorarbeit gilt nach zwei Fehlversuchen als endgültig nicht bestanden.
  • Bitte beachten: In Modulen, deren Prüfungen sich auf das Semester verteilen und die im Zusammenhang mit einer Lehrveranstaltung stehen (beispielsweise physik541), ist eine Wiederholung der Leistung in dem jeweiligen Semester nicht möglich. Die Modulprüfung kann in solchen Modulen bei Nichtbestehen nur durch Wiederholung des Moduls erneut abgelegt werden.
  • Bei vielen Modulen können Sie sich ohne Angabe von Gründen bis zu einem Tag vorher von der Prüfung wieder abmelden.
  • Abmelden von der Prüfung müssen Sie sich unbedingt dann, wenn Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht erreicht haben. Ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erreicht haben, teilt der für die Lehrveranstaltung zuständige Dozent bzw. die zuständige Dozentin rechtzeitig mit. (Bitte lesen Sie sich hierzu auch die Information „Zulassung zur Modulprüfung“ durch)
  •  Von der (Zwangs)Anmeldung zum 2. Termin (s.o.) kann man sich nicht abmelden.
  •  Vorsicht: Die An- und/oder Abmeldefristen zu den Modulprüfungen sind nicht einheitlich; deshalb schauen Sie bitte regelmäßig auf die „Terminübersicht in Tabellenform“.

Stand Mai 2022

  • Grundsätzlich gilt: Prüfungen müssen immer in basis angemeldet werden.

Wer nicht angemeldet ist, darf an Prüfungen nicht teilnehmen.

Wichtig: Aufgrund der Definition des Fehlversuchs (§ 11 PO) bilden beide Termine pro Semester eine Einheit. Das bedeutet: Man muss sich immer zum 1. Prüfungstermin in basis anmelden, auch wenn man nur am zweiten Termin teilnehmen will. Eine Anmeldung nur zum 2. Termin ist nicht möglich.

Die Verantwortung für die erfolgreiche Anmeldung liegt auf Seiten der Studierenden. Basis bietet hierfür Kontrollmöglichkeiten an:

1. Sie bekommen bei erfolgreicher Anmeldung automatisch eine Bestätigung per E-Mail (bitte unbedingt als Beweismittel aufheben).

2. Sie schauen aktiv unter „Info über angemeldete Prüfungen“ nach – bei erfolgreicher Anmeldung, wird die Prüfung hier aufgeführt.

3. Sie bekommen eine Fehlermeldung bei der Anmeldung. Dann müssen Sie unverzüglich das Prüfungsamt per E-Mail (pa@physik.uni-bonn.de) benachrichtigen und einen Screenshot der Fehlermeldung schicken.

  •  Sie sollten die Anmeldung zu den Modulprüfungen nicht am letzten Tag der Frist vornehmen. Vielmehr empfehlen wir, dass Sie sich für Ihre Prüfungen zu Beginn der Anmeldephase registrieren. Sollten Sie eine Prüfung doch nicht mitschreiben wollen, können Sie sich in der Regel bis einen Tag vor der entsprechenden Prüfung wieder abmelden.
  •  Und schließlich: Die An- und Abmeldefristen sind– je nach Lehrveranstaltung bzw. Art der Prüfungsleistung - durchaus unterschiedlich. Deshalb schauen Sie bitte regelmäßig und wiederholt auf die „Terminübersicht in Tabellenform“.
  •  Bitte beachten Sie zudem das Dokument „Erstsemester-Information & Zulassung Bachelor“.

Stand Mai 2022

Versäumnis Prüfungsperioden bei studienbedingten Auslandsaufenthalten

Für studienbedingte Auslandsaufenthalte, z.B. Erasmus, können im Falle des Versäumens von Prüfungen, die zu Studienzeitverlängerung oder Nichtbestehen des Moduls führen, Aus-gleichsregeln in Anspruch genommen werden: Änderung der Prüfungsform (Onlineprüfung statt Präsenzprüfung, mündlich statt schriftlich) oder die Durchführung der Prüfung an der Partner-Universität unter externer Aufsicht. Die Umsetzung liegt im Ermessen und dem Zu-stimmungsvorbehalt des Dozenten, der Dozentin.

Stand: Oktober 2023

  • Für alle Fälle terminlicher Verhinderung aus persönlichen Gründen (z. B. Krankheit, Auslandsaufenthalt, Urlaub, familiäre Ereignisse, Sportwettkämpfe, verbilligte Flüge …) gibt es bereits zwei Termine pro Semester. Das heißt, die Ergebnis-Kombination (egal in welcher Reihenfolge):

 „nicht ausreichend“ und „krank“
„nicht erschienen“ und „nicht ausreichend“
„krank“ und „nicht erschienen“

 sind ein Fehlversuch gemäß § 11, Absatz 4 Bachelorprüfungsordnung.

Wichtig: Aufgrund der Definition des Fehlversuchs (§ 11 PO) bilden beide Termine pro Semester eine Einheit. Das bedeutet: Man muss sich immer zum 1. Prüfungstermin in basis anmelden, auch wenn man nur am zweiten Termin teilnehmen will. Eine Anmeldung nur zum 2. Termin ist nicht möglich.

Der Prüfungsausschuss billigt keine darüber hinaus gehende Sonderbehandlung - weder das Nachsenden von Klausuren noch eine einzelne extra angesetzte mündliche oder schriftliche Prüfung hier in Bonn. Das verbietet das Gleichbehandlungsgebot im Prüfungsrecht.

  • Wer zum Termin einer angemeldeten Prüfung erkrankt, kann ein ärztliches Attest innerhalb von drei Werktagen im Prüfungsamt einreichen. Nach Möglichkeit sollten Sie vorab per E-Mail oder Telefon Bescheid sagen, dann kann Ihre Erkrankung umgehend bei der in basis angemeldeten Prüfung eingetragen werden, so dass auch der Prüfer, die Prüferin Bescheid weiß. Als Prüfungsergebnis ist dann in basis der Vermerk „KR“ für „krank“ zu sehen. Wird kein Attest vorgelegt, dann wird als Prüfungsergebnis „NE“ = nicht erschienen mit dem Notenwert 5,0 eingetragen.

Bitte beachten: Gemäß §63(7) HG NRW können wir nur Atteste akzeptieren, die explizit die Prüfungsunfähigkeit bescheinigen. Eine einfache Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht nicht aus. Der Arzt muss einen Vermerk über die Prüfungsunfähigkeit machen.

Gerne können Sie unsere Vorlage „Attestvorlage Prüfungsunfähigkeit“ nutzen, die Sie unter „Informationen und Regelung zu Prüfungen“ finden.

 Besonderheit:

Sehr selten kommt es vor, dass jemand beim 1. und beim 2. Termin desselben Semesters erkrankt. Wird für beide Termine ein Attest vorgelegt, dann kann die Modulanmeldung für dieses Semester komplett gelöscht werden.

 Stand Mai 2022 

WICHTIG: Bitte unbedingt lesen: https://www.praktika.physik.uni-bonn.de/.

  • Praktikum I - V sowie Elektronikpraktikum:

Voraussetzung für die Zulassung zum Praktikum ist die Teilnahme an der Modulprüfung der dazugehörigen vorausgehenden Lehrveranstaltung (Ausnahme: Elektronikpraktikum). Es können folglich auch diejenigen am Praktikum teilnehmen, die die Prüfung „nicht bestanden“ haben.

Folgende Schritte sind nötig, um am Praktikum physik260, physik360 und physik460 teilnehmen zu können: 

1. Sie melden sich in basis im festgelegten Anmeldezeitraum für die Durchführung der Versuche an (= Studienleistung, Abkürzung: SL; zu finden unter dem Reiter Prüfungsan- und Abmeldungen).

2. Sie nehmen an der verpflichtenden Vorbesprechung mit Gruppeneinteilung und Sicherheitsbelehrung teil.

3. auch wenn die Studienleistung (SL) zum festgelegten Anmeldezeitraum noch nicht als bestanden in basis eingetragen ist, müssen Sie sich innerhalb der Frist zur Modulabschlussprüfung anmelden. Bitte beachten: die drei Studienleistungen (SL) Mechanik, Elektromagnetismus und Optik werden in einer gemeinsamen Abschlussprüfung geprüft – folglich melden Sie die beiden Modulprüfungen physik260 und physik360 gleichzeitig an.

  • Für die Physikalischen Praktika IV & V (physik560 und physik660) gilt:

1. Sie melden sich innerhalb der Frist zu der Modulabschlussprüfung in basis an (zu finden unter dem Reiter Prüfungsan- und Abmeldungen).

2. Sie nehmen an der verpflichtenden Vorbesprechung mit Gruppeneinteilung teil.

 Stand Mai 2022

Informationen und Regelungen zum Thema Bachelorarbeit

Informationsblatt Bachelorarbeit

Bitte lesen Sie im Modulhandbuch die Modulbeschreibung zu physik690 (PO von 2014) – dort finden Sie die Erklärung zu den zwei möglichen Varianten einer Bachelorarbeit: Arbeitsgruppe (AG) oder fortgeschrittene Vorlesung (FV).

  • Um mit einer Bachelorarbeit beginnen zu können, müssen Sie mindestens 90 Leistungspunkte erworben haben. In der Regel gehen Sie selbst auf einen Dozenten, eine Dozentin zu, um zu erörtern, ob er oder sie bereit ist, Ihnen ein Thema für eine Bachelorarbeit zu stellen.

Die Ausgabe des Themas wird beim Prüfungsausschuss beantragt, der sowohl das Thema der Arbeit als auch den Zeitpunkt der Ausgabe wie auch den Betreuer, die Betreuerin genehmigen muss. Zur Beantragung der Bachelorarbeit gehen Sie bitte zweigleisig vor:

[1.] Sie melden sich über basis für das Modul physik690 an – zu finden über 8000 Bachelor-Arbeit. In basis können Sie leider nicht den Namen Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin auswählen. [2.] Gleichzeitig füllen Sie bitte das entsprechende Antrags-Formular aus, das Sie persönlich im Prüfungsamt abgeben, per E-Mail als PDF-Datei oder per Post zusenden.

Es versteht sich von selbst, dass die Genehmigung Ihres Antrages durch den Vorsitzenden des Prüfungsausschusses einiger Zeit bedarf, deshalb reichen Sie den Antrag unbedingt rechtzeitig vor dem Datum ein, ab dem Sie mit der Bachelorarbeit beginnen wollen; das Beginn-Datum müssen Sie mit Ihrem Betreuer, Ihrer Betreuerin absprechen und auf dem Formular eintragen bevor Sie den Antrag im Prüfungsamt abgeben. Den Antrag rechtzeitig im Prüfungsamt abgeben heißt: in der Regel vier Wochen vor Beginn der Bachelorarbeit. Eine kurzfristige Beantragung kann zur Folge haben, dass Ihr Startdatum vom Prüfungsausschussvorsitzenden verschoben wird.

Wichtig: Wird Variante „AG“ (Arbeitsgruppe) gewählt, kann der Antrag auf Genehmigung des Themas zu jedem Zeitpunkt beim Prüfungsausschuss gestellt werden. Falls Variante „FV“ (Fortgeschrittene Vorlesung) gewählt wird, soll der genehmigte Beginn des Themas (gewählte Lehrveranstaltung) im Wintersemester bis zum 30. November und im Sommersemester bis zum 31. Mai liegen, damit die Bachelorarbeit noch im selben Semester abgeschlossen werden kann.

Ob Ihr Antrag, Ihr Thema genehmigt ist und ab welchem Zeitpunkt die 4-Monats-Frist tatsächlich beginnt, sehen Sie in basis unter dem Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“. Betreuer, Betreuerin und die Bearbeitungszeit werden von Amts wegen eingetragen. Zeitpunkt des Beginns wird, wenn keine formalen Gründe dem entgegenstehen, der von Ihnen im Antrag als Wunschtermin angegebene sein. Das Thema kann als (noch nicht endgültiger) Arbeitstitel angesehen werden, der Zeitraum (Beginn und Ende) ist dagegen absolut verbindlich. Bitte schauen Sie genau nach und halten Sie sich an den Bearbeitungszeitraum, der höchstens 4 Monate beträgt. Eine nicht fristgerecht abgegebene Arbeit wird mit „nicht ausreichend“ bewertet.

Beispiel: Der Beginn Ihrer Bachelorarbeit ist auf den 15. April festgesetzt, dann muss die fertige Arbeit spätestens am 14. August abgegeben werden. Auf begründeten schriftlichen Antrag hin kann der Vorsitzende des Prüfungsausschusses eine Nachfrist von bis zu vier Wochen (PO von 2014) gewähren. Der Antrag auf Nachfrist ist mit einer sachlichen Begründung ca. vier Wochen vor Fristablauf zu stellen (Antrag adressiert an den Prüfungsausschussvorsitzenden per E-Mail: pa@physik.uni-bonn.de).

  • Die Bachelorarbeit ist fristgerecht beim Prüfungsausschuss abzuliefern. Sie haben zwei verschiedene Möglichkeiten zur Abgabe: (1) die Abgabe auf elektronischem Weg: Sie schicken die Arbeit als PDF per E-Mail an pa@physik.uni-bonn.de. Auf Anfrage (wenn die Datei für die Versendung per E-Mail zu groß ist) stellt das Prüfungsamt einen Link zum Hochladen der Arbeit zur Verfügung. (2) Sie geben die drei Exemplare persönlich im Prüfungsamt während der üblichen Öffnungszeiten ab oder Sie senden diese mit der Post,  es gilt dann das Datum des Poststempels (Adresse: Prüfungsamt Physik, Nußallee 14-16,  53115 Bonn). 

Sollte Ihr Abgabedatum auf einen Samstag, Sonntag oder Feiertag fallen, verschiebt sich die Abgabe auf den darauffolgenden Werktag.

  • Der Textteil der Bachelorarbeit soll mindestens 5 höchstens 20 DIN-A4-Seiten umfassen. Die Gestaltung ist Ihnen überlassen (Schriftart, Zeilenabstand, Formatierung, Bilder, Graphiken, etc.). Allerdings sollte die Arbeit fest (leim)gebunden sein (keine Spiralbindung).

 WICHTIG: In der Arbeit dürfen keine Universitätssiegel und -logos genutzt werden; diese sind Eigentum der Universität und deren Verwendung gilt als Missbrauch.

 Auf dem Deckblatt der Arbeit müssen die folgenden formalen Inhalte stehen: Titel, Bachelorarbeit in Physik von (Ihr vollständiger Name), angefertigt im Institut (Name des Instituts), vorgelegt der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn, Monat und Jahr der Abgabe (z. B. Oktober 2021).

Bitte fügen Sie auf der zweiten Seite die von Ihnen unterschriebene Versicherung „Ich versichere, dass ich diese Arbeit selbständig verfasst und keine anderen als die angegebenen Quellen und Hilfsmittel benutzt, sowie die Zitate kenntlich gemacht habe“ an. Ebenfalls auf die zweite Seite nennen Sie bitte noch Ihre Gutachter:

1. Gutachter(in): vollständiger Name (das wird der Betreuer, die Betreuerin sein),
2. Gutachter(in): vollständiger Name (Ihr Vorschlag, ggf. fragen Sie vorher im Prüfungsamt).

 (Beispiele für Titel- und Folgeseite finden Sie unter „Informationen und Regelungen zum Thema Bachelorarbeit“)

Achtung: Eine/einer von beiden muss gemäß § 18, Abs. 2 der PO Mitglied der Gruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen sein, also Professor/Professorin oder Privatdozent/Privatdozentin.

Seminar zur Bachelorarbeit = physik542

Den Vortrag, die Präsentation halten Sie im üblichen Gruppenseminar Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin. Der zweite Gutachter, die zweite Gutachterin sollte, muss aber nicht anwesend sein, die Benotung obliegt allein dem Betreuer, der Betreuerin.

Das Seminar zur Bachelorarbeit kann, muss aber nicht vor Abgabe der Arbeit stattfinden. Sobald Sie einen Termin dafür haben, melden Sie bitte in basis die physik542 an; den Namen Ihres Betreuers, Ihrer Betreuerin können Sie dort leider nicht auswählen, auch den Termin können Sie nicht eintragen. Wenn der Vortrag stattgefunden hat, teilt der Betreuer, die Betreuerin das Prüfungsdatum und die Note dem Prüfungsamt mit und die Daten werden in basis eingetragen.

 

 Stand Mai 2022

Informationen und Regelungen für bestimmte Module

  • Wer sich im Wahlpflichtmodul physik450 für ein Betriebspraktikum entscheidet, geht folgendermaßen vor:

1. Für das Betriebspraktikum können Sie sich nicht über basis anmelden. Bitte beantragen Sie die Teilnahme am Praktikum rechtzeitig im Prüfungsamt. 
2. Eine entsprechende Praktikumsstelle müssen Sie selbst finden. Die Dauer des Praktikums orientiert sich am Gesamtvolumen von ca. 180 Arbeitsstunden; wie diese Arbeitsstunden in tägliche oder wöchentliche Arbeitszeit umgesetzt werden, soll sich an den individuellen Erfordernissen ausrichten.
3. Die verantwortliche Betreuung auf Seiten der Universität übernimmt eine Dozentin, ein Dozent der Physik.
4. Zu Beginn werden Sie sicher erst ein Gespräch mit dem von Ihnen gewählten Dozenten, der gewählten Dozentin führen, ob Ihre Idee eines Betriebspraktikums Zustimmung findet. Anschließend legen Sie ein 1-seitiges kurzes inhaltliches Exposé vor, aus dem auch die in der Firma für Sie Verantwortlichen hervorgehen (mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse).
5. Am Ende schreiben Sie einen Bericht, der minimal 5 und maximal 10 Seiten umfasst. Zudem erbitten Sie von der Firma eine Bestätigung für das Praktikum. Beides legen Sie Ihrer universitären Betreuungsperson vor.
6. Der Abschlussbericht wird von dem Dozenten, der Dozentin benotet und an das Prüfungsamt gesandt. Hier wird das Ergebnis in Ihre elektronische Prüfungsakte eingetragen.

  • Wo können Sie ein Betriebspraktikum machen?

In einem Betrieb der öffentlichen Hand oder der Wirtschaft – das Ziel ist: Sammeln erster berufsnaher Erfahrungen. Reine Forschungsgruppen in Einrichtungen wie z. B. Max-Planck-Institut, Fraunhofer-Institut, Deutsches Zentrum für Luft- und Raumfahrt, usw. fallen nicht unter diese Definition. Ein Betriebspraktikum ist kein „Praktikum in der Arbeitsgruppe“.

  •  Unfallversicherung

Als Student, als Studentin sind Sie in der Unfallkasse NRW versichert. Das bedeutet, haben Sie einen Unfall während einer Tätigkeit, die unmittelbar im Zusammenhang mit Ihrer Ausbildung, mit Ihrem Studiengang steht, dann sind Sie versichert. Ereignet sich der Unfall an der Universität Bonn, meldet die Universität Bonn den Unfall der Unfallkasse NRW, ereignet sich der Unfall z. B. während des Betriebspraktikums im Betrieb, dann muss der Betrieb den Unfall der Unfallkasse NRW melden.

 Stand Februar 2024

  • Im Bachelor Physik gilt folgende Bedingung: Wer im Bachelor Physik eine Sprachprüfung über basis anmelden und ablegen möchte, muss vorher mindestens eine Physik-Prüfung aus dem 1. oder 2. Fachsemester bestanden haben.

Sprachkurse sind allerdings eine private Weiterbildung und können nicht als Zusatzfach auf Ihr Zeugnis aufgenommen werden.

Stand Mai 2022

  • Wer ausschließlich im Studiengang Bachelor Physik eingeschrieben ist, kann sich pro Semester entscheiden, ob er oder sie die Vorlesungen Mathematik für Physikerinnen und Physiker oder die Vorlesungen aus dem Studiengang Bachelor Mathematik wählt.

1. Mathematik I für P. u. P. oder Analysis I und Lineare Algebra I

2. Mathematik II für P. u. P. oder Analysis II und Lineare Algebra II

3. Mathematik III für P. u. P. oder Analysis III

Wichtig: Für die Prüfungen zu den Vorlesungen aus dem Studiengang Bachelor Mathematik gilt die Prüfungsordnung Mathematik. Das heißt, Notenverbesserung ist nur für die Lehrveranstaltungen im 1. FS vorgesehen. Jede und jeder, die/der den Freiversuch in Anspruch nehmen möchte, muss sich selbst dazu anmelden. Studierende, die nicht in den Studiengang Bachelor Mathematik eingeschrieben sind, können sich leider nicht selbst online anmelden, sie müssen sich innerhalb der von der Mathematik dafür vorgesehenen Frist an das Bachelor-Master-Büro Mathematik wenden (bama@math.uni-bonn.de).

  • Wer im Studiengang Bachelor Physik und im Studiengang Bachelor Mathematik eingeschrieben ist, kann ebenfalls - aber anders - wählen:

1. Er oder sie macht ausschließlich die Module des Studiengangs Bachelor Mathematik. Diese werden in der Physik auf Antrag anerkannt. Zuständig für die Anerkennung ist der Fachstudienberater Physik, Dr. Eckhard von Törne. Der Anerkennungsbescheid von Herrn von Törne ist beim Prüfungsamt Physik einzureichen, das die anerkannten Mathematikprüfungen der elektronischen Prüfungsakte in BASIS hinzufügt.

2. Wer dennoch zusätzlich – egal in welchem Semester – eine oder mehrere Modulprüfungen in den Vorlesungen Mathematik für Physikerinnen und Physiker ablegt, für den gilt immer das Ergebnis dieser Modulprüfung(en). Das heißt, in diesem Fall ist für das Bestehen und die Benotung der Bachelorprüfung Physik die Mathematik für Physikerinnen und Physiker ausschlaggebend. Folgerichtig werden dann auch Fehlversuche in dieser Modulprüfung wirksam.

  • Punkte/Gewichtung/Benotung:

Studierende, die die Vorlesungen der reinen Mathematik besuchen, werden mehr als die im Bachelorstudiengang Physik vorgesehenen 35 LP erwerben. Die überzähligen Leistungspunkte werden auf dem Zeugnis mit ausgewiesen.

Allerdings gilt für die Berechnung der Gesamtnote gem. § 19 Abs. 5 PO: Gewichtet werden die Mathematik-Leistungen mit 22 LP (das sind: math240 und math340 bzw. die als äquivalent anerkannten Leistungen). Die math140 bzw. die als äquivalent anerkannten Leistungen Analysis I und LA I bleiben unberücksichtigt, da die math140 unbenotet ist.

 Stand Mai 2022

  • Mögliche Nebenfächer sind Astronomie, Informatik, Meteorologie, Chemie, Volkswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftslehre und Philosophie. Eine Liste der zu wählenden Nebenfächer sowie die Modulbeschreibung finden Sie im Modulhandbuch.

Zugangsvoraussetzungen, Prüfungsformen und Wiederholungsregelungen der physik120-Module richten sich nach den Bestimmungen des Studiengangs, in dem das jeweilige Modul angeboten wird; das Nebenfach Astronomie ist in unserer Ordnung geregelt.

a. Wer Philosophie wählt, muss die entsprechende Lehrveranstaltung via basis belegen. Die Termine zur Anmeldung finden Sie auf der Homepage der Philosophie https://www.philfak.uni-bonn.de/de/studium/pruefungsamt/termine-und-fristen .

b. Wer als Nebenfach BWL/VWL wählt, muss sich beim Wirtschaftswissenschaftlichen Prüfungsamt als Nebenfächler registrieren lassen - den Zeitraum sowie weitere Informationen finden Sie unter: https://www.vwlpamt.uni-bonn.de/pruefungsamt/vwl-fuer-studierende-anderer-faecher/registrierung

  • Gemäß § 4 Abs. 6 PO erfolgt die Wahl des Nebenfaches durch die Anmeldung zur ersten Modulprüfung in diesem Fach.

Unabhängig von der in der Prüfung erreichten Note ist ein Wechsel des Nebenfaches möglich.

Ein Wechsel kann nicht mehr erfolgen, wenn 180 LP erreicht sind. Das heißt: Wenn Sie zwei, drei oder noch mehr Nebenfächer mit einer Modulprüfung abschließen, sagen Sie im Prüfungsamt bitte rechtzeitig Bescheid, welches Nebenfach in Ihre Endnote einfließen soll und ob die übrigen Prüfungen gemäß § 25 PO als zusätzliche Prüfungsleistungen ins Zeugnis aufgenommen werden sollen.

Stand Mai 2022

  • Beim Wahlpflichtbereich entfallen 6 Leistungspunkte auf ein fachgebundenes Wahlpflichtmodul. Der Prüfungsausschuss legt fest, welche Vorlesungen gewählt werden können und gibt sie durch Aushang oder in elektronischer Form vor Beginn des Semesters bekannt (siehe Modulhandbuch).

Wer die Modulprüfung physik450 mit einem Fehlversuch abschließt (die Prüfungen am 1. und 2. Termin desselben Semesters sind mit „nicht ausreichend“ bewertet worden), kann entweder das zuerst gewählte Modul erneut nachschreiben oder wählt aus dem gemäß Modulhandbuch zugelassenen Katalog der fortgeschrittenen Lehrveranstaltungen eine andere Lehrveranstaltung als Wiederholungsleistung aus.

In diesem Fall ist eine Anmeldung aber nicht in basis möglich, sondern kann nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden – bitte informieren Sie uns innerhalb der Anmeldefrist per E-Mail.

Stand Mai 2022

Informationen und Regelungen zum Folgestudium Master Physik / Astrophysik

  • Regelung für Studierende der Studiengänge M.Sc. Physik und M.Sc. Astrophysik, die schon im Studiengang B.Sc. Physik Module aus den Masterstudiengängen erfolgreich absolviert haben.

  • M.Sc. Physik (MA-PO 2014)

1. Modul physics606 im Bachelor als physik450 bereits erfolgreich absolviert: Dann kann und muss zur Kompensation eines der folgenden Module gewählt werden: physics751, physics754, physics755, physics760, physics7501.

2. Module aus den Masterstudiengängen, die im Studiengang B.Sc. Physik unter physik450 erfolgreich absolviert wurden, sind im M.Sc. Physik nicht mehr wählbar. Betrifft dies das Modul physics606 gilt die Regelung des ersten Absatzes.

3. Mastermodule, die innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt, es sei denn, der Student, die Studentin beantragt ausdrücklich die Nichtberücksichtigung. Mastermodule, die nach der Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt.

  •  M.Sc. Astrophysik (MA-PO 2014)

1. Module aus den Masterstudiengängen, die im Studiengang B.Sc. Physik unter physik450 erfolgreich absolviert wurden, sind im M.Sc. Astrophysik nicht mehr wählbar.

2. Ein im B.Sc. Physik als physik450 erfolgreich verwendetes Pflichtmodul aus dem M.Sc. Astrophysik (astro608, astro811, astro812, astro821 oder astro822) kann im Studiengang M.Sc. Astrophysik nicht wiederverwendet werden. Stattdessen muss dann eines der fünf Module physics606, physics711, physics760, astro841, astro858 zur Kompensation absolviert werden.

3. Mastermodule, die innerhalb der Regelstudienzeit des Bachelorstudienganges als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt, es sei denn, der Student, die Studentin beantragt ausdrücklich die Nichtberücksichtigung. Mastermodule, die nach der Regelstudienzeit im Bachelorstudiengang als weitere Qualifikation absolviert wurden, werden von Amts wegen im Masterstudiengang anerkannt.

  •  Bitte beachten 

 → Wenn Sie das „Kompensationsmodul“ absolvieren, nachdem Sie sich in den Masterstudiengang immatrikuliert haben, können und müssen Sie es im entsprechenden Pflichtmodul unter dem Konto „Alternative Prüfungen…“ in basis anmelden.

→ Wenn Sie vorgezogene Mastermodule absolviert haben, die auch als Kompensation gem. obiger Regelung zulässig sind, dann müssen Sie, sobald Sie im Prüfungsamt den Antrag auf Zulassung zur Masterprüfung stellen, explizit angeben, welches Modul als Kompensation übertragen werden soll.

Stand Mai 2022

  • Studierende, die im Studiengang B.Sc. Physik eingeschrieben sind, können auch schon Modulprüfungen aus dem 1. Studienjahr der beiden Masterstudiengänge ablegen. Die infrage kommenden Module können in basis unter der Rubrik „3500 weitere Qualifikationen“ angemeldet werden. 

Voraussetzung für das Vorziehen von Mastermodulen ist, dass im Bachelorstudiengang die Prüfung im Wahlpflichtmodul physik450 bereits bestanden ist.

In Ausnahmefällen kann der Prüfungsausschuss auch das parallele Ablegen von physik450 und einem vorgezogenen Mastermodul im selben Semester genehmigen. Die Entscheidung hierüber trifft der Fachstudienberater, Herr Dr. von Törne, an den Sie sich bei „parallelem Wunsch“ bitte wenden. Wenn Herr von Törne zustimmt, dann melden Sie die Prüfung, die Sie als physik450 machen wollen, über basis selbst an. Die Anmeldung der zweiten Masterprüfung (vorgezogenes Mastermodul) kann in diesem Fall nur vom Prüfungsamt vorgenommen werden und wird als verbindlich betrachtet, d.h. eine nachträgliche Abmeldung ist dann nicht mehr möglich. Bitte informieren Sie uns darüber per E-Mail - innerhalb der regulären Anmeldefrist.

WICHTIG: Bitte passen Sie bei der Prüfungsanmeldung in basis auf, in welcher Kategorie Sie die Anmeldungen tätigen. Die Anmeldung ist verbindlich; eine nachträglich gewünschte Umbuchung ist ausgeschlossen.

Die bestandenen vorgezogenen Mastermodule werden später von Amts wegen in Ihre elektronische Prüfungsakte des entsprechenden Masterstudienganges übernommen und anerkannt.

Besonderheit: Ist die vorgezogene Mastermodulprüfung im B.Sc. Physik bis Ende des 6. FS (Regelstudienzeit) abgelegt worden, kann die Studentin, der Student (beim Abgeben des Antrags auf Zulassung zur Masterprüfung im Prüfungsamt) die Nichtberücksichtigung dieser Prüfung für den Masterstudiengang beantragen.

Stand Mai 2022

  • Für diejenigen, die sich erstmalig für den Masterstudiengang Physik oder Astrophysik an der Universität Bonn einschreiben wollen und in Bonn den Bachelorabschluss Physik gemacht haben bzw. machen werden, ist das Verfahren wie folgt:

Voraussetzung für den Start mit dem Masterstudium ist, dass alle Prüfungsleistungen des Bachelorstudienganges einschließlich ABGABE (nicht Bewertung) der Bachelorarbeit bis zum 30. September (für den Start ab WS) bzw. 31. März (für den Start ab SS) erbracht worden sind.

Die Bonner Absolventinnen und Absolventen „in spe“ müssen sich nicht zwecks Zulassung zum Masterstudium bewerben. Vielmehr wird der Prüfungsausschuss für die Lehreinheit Physik „automatisch“ jeder Absolventin und jedem Absolventen eine Bescheinigung ausstellen, die die Einschreibung in den Masterstudiengang befürwortet. Diese Bescheinigung wird zusammen mit dem Bachelor-Zeugnis ausgehändigt.

Die Immatrikulation beantragen Sie anschließend mit dieser Bescheinigung im Studierendensekretariat. Das Studierendensekretariat der Universität Bonn hat für den Übergang Bachelor nach Master die Einschreibevorschriften dahingehend angeglichen, dass sich die Absolventinnen und Absolventen – falls das Bachelorzeugnis nicht rechtzeitig vorliegt - für das Wintersemester, bzw. das Sommersemester zunächst noch einmal für den Studiengang B. Sc. Physik rückmelden. Sobald wir Ihnen die Dokumente ausgehändigt haben, lassen Sie sich umgehend in den Master-Studiengang umschreiben.

  • Wintersemester: Rückmeldefrist in den Bachelor bis Ende August, Ummeldung in den Master bis Ende November
  • Sommersemester: Rückmeldefrist in den Bachelor bis Ende Februar, Ummeldung in den Master bis Ende Mai.
  • Achtung, nicht vergessen: Bevor Sie die Bescheinigung für die Einschreibung in den Master im Studierendensekretariat vorlegen, müssen Sie auf der entsprechenden Zeile noch unterschreiben und den zutreffenden Studiengang (Physik oder Astrophysik) ankreuzen.

Stand Mai 2022

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