Hygienevorschriften für Laborpraktika

Stand: 01.02.2023

  • Praktikumsteilnehmer*innen, die krank sind oder sich krank fühlen, dürfen nicht am Praktikum teilnehmen.
  • Zu Beginn eines Versuchs sorgt die/der Tutor*in für ausreichende Belüftung. Während der Versuchsdurchführung obliegt das regelmäßige Lüften den Praktikumsteilnehmern*innen.
  • Corona-Verdachtsfälle sowie direkte Kontaktpersonen haben sich umgehend bei der Praktikumsleitung zur Abklärung des weiteren Vorgehens zu melden.

Zusätzliche Empfehlungen für Laborpraktika

  • In allen Praktikumsräumen wird empfohlen, eine medizinische Mund-Nase-Bedeckung (OP-Maske oder FFP2-Maske) zu tragen.
  • Covid-19-Tests bei Corona-typischen Symptomen werden empfohlen.
  • In allen Praktikumsräumen bzw. in unmittelbarer Nähe besteht die Möglichkeit zur Handhygiene. Zu Beginn und nach Abschluss der Versuchsdurchführung empfiehlt es sich die Hände zu waschen bzw. zu desinfizieren.
  • Soweit möglich, sollten Abstände zwischen allen beteiligten Personen eingehalten werden.
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